Sie sind da:
Zurück

AGB für Radwege VeloMałopolska

AGB für Radwege VeloMałopolska

Regulamin tras Velo Małopolska
Nach unseren Beobachtungen und der Lektüre der Presse ist es erkennbar, dass das Thema der Nutzung des öffentlichen Raums (zu dem beispielsweise die neu gebauten Radwege im Rahmen von VeloMałopolska gehören) die öffentliche Meinung ziemlich stark beschäftigt, vor allem dort, wo diese Routen noch neu sind.

Deshalb möchten wir hiermit daran erinnern, dass die Frage des Vorrechts auf den Radwegen (abgesehen von gesundem Menschenverstand, Höflichkeit und Freundlichkeit gegenüber anderen Mitbenutzern) durch die Straßenverkehrsordnung und die AGB von VeloMałopolska eindeutig geregelt werden. Laut den geltenden Vorschriften dürfen die Fußgänger die Radwege nur dann mitbenutzen, wenn es keinen parallel verlaufenden Fußgängerwege gibt. Die Benutzer von persönlichen Beförderungsmitteln werden in der Straßenverkehrsordnung als Fußgänger eingestuft.

Ich verweise hiermit auf die AGB des VeloMałopolska-Netzes (siehe unten). Diese werden auch auf Schildern an den bestehenden Fahrrad-Rastplätzen (MOR) ausgehängt.

  1. Das Radfahren auf ausgeschilderten Radwegen ist gemäß der Bestimmungen, Grundsätzen und Regeln der Straßenverkehrsordnung zulässig.
  2. Der Radfahrer ist verpflichtet, die Verkehrsregeln und die Verkehrsschilder und -signale zu beachten und befolgen.
  3. Das Fahrrad muss in einwandfreiem technischem Zustand sein und mit einer funktionsfähigen Bremse, einem Klingel, sowie mit der vorgeschriebenen Beleuchtung ausgestattet sein: ein weißes oder gelbes Positionslicht vorne, ein rotes Positionslicht hinten und ein rotes Reflexionslicht hinten. Die Positionslichter (vorne und hinten) können blinkend sein. Nach Einbruch der Dunkelheit muss das Positionslicht am Fahrrad vorhanden und eingeschaltet sein!
  4. Fahren Sie so nah wie möglich am rechten Fahrbahnrand. Erlauben Sie den schneller fahrenden Mitfahrern Sie links zu überholen.
  5. Wenn Sie bei einer Radtour kleine Kinder betreuen, sollten diese vor Ihnen fahren. Achten Sie darauf, dass die Kinder nicht links abbiegen oder mittig auf dem Radweg fahren! Sie sollten auch eher mittig fahren (um das Kind vor anderen Mitbenutzern des Radwegs, die vor Ihnen fahren oder Sie überholen, zu schützen).
  6. Warnen Sie die Fahrer vor Ihnen mit dem Klingel, dass Sie vorhaben, zu überholen!
  7. Signalisieren Sie Ihre Absicht, die Richtung zu wechseln (und auch zu überholen), mit dem zur Seite ausgestreckten Arm – wichtig für alle, die hinter Ihnen fahren!
  8. Halten Sie niemals mitten auf dem Radweg oder an schlecht sichtbaren Stellen (z. B. in einer Kurve) oder unten an steilen Abschnitten an. Versperren Sie niemals den gesamten Weg für die anderen Mitbenutzer.
  9. Vergessen Sie den Anhänger nicht, wenn Sie ihn ziehen – er kann den Weg für andere Mitbenutzer versperren und ist oft nur wenig gut sichtbar! Nutzen Sie bei Bedarf das Signalfähnchen.
  10. Passen Sie Ihre Technik und das Tempo dem Gelände und den Wetterbedingungen (Regen, Schnee), dem Fahrzeug- und Fußgängerverkehr und den individuellen Fähigkeiten des Radfahrers an.
  11. Verlassen Sie niemals die markierte Fahrspur, um die Seitenstreifen und Grünflächen entlang des Radwegs oder die Deichkrone auf einem Flussdamm nicht zu beschädigen.
  12. Auf Waldwegen stehende Schranken stellen kein Einfahrtsverbot für die Fahrräder dar, es sei denn, dass die Schranke mit einem entsprechenden Schild versehen ist, das auf die Sperrung des darauffolgenden Straßenabschnitts hinweist.

WICHTIG FÜR DIE FUSSGÄNGER:
13. Fußgänger dürfen die Radwege gemäß der Straßenverkehrsordnung benutzen.
14. Wenn der Fußweg fehlt, dann dürfen die Fußgänger die Autostraßen oder Radwege benutzen, indem sie hinter einander auf dem linken Straßenrand gehen und den Radfahrern Vorfahrt gewähren.
15. Niemals in Gruppen anhalten, vor allem nicht an schlecht sichtbaren Stellen und unten an steilen Hängen.
16. Diese Bestimmungen gelten auch für Läufer.

WICHTIG FÜR DIE INLINE-SKATER:
17. Die Inline-Skater dürfen die Radwege mitbenutzen.
18. Die Inline-Skater dürfen den Fahrradverkehr nicht behindern.
19. Die Inline-Skater sollten rechts auf dem Radweg fahren.
20. Ein Inline-Skater, wenn er von einem Radfahrer überholt wird, muss, insbesondere wenn er durch einen Klingel gewarnt wird, mit dem Skaten aufhören und gleichmäßig am rechten Fahrbahnrand fahren.
21. Nach Einbruch der Dunkelheit muss der Inline-Skater entweder langsam auf der linken Straßenseite fahren oder wie ein Radfahrer Positionsbeleuchtung (vorne weiß, hinten rot) tragen.


 
Kostenlose App VisitMałopolska herunterladen
 
Android
Apple iOS
Windows Phone
<
>